Wichtiger Hinweis !

Energetische Heilweisen dienen der Aktivierung der Selbstheilungskräfte und ersetzen nicht die Diagnose und Behandlung beim Arzt oder Heilpraktiker !

Siehe auch Bundesverfassungsgericht - Urteil 1 BvR 784/03 vom 2.3.2004

Zusammengefasst:

Wer die Selbstheilungskräfte des Patienten aktiviert durch Methoden des geistigen (spirituellen) Heilens, wie z.B. durch Handauflegen und dabei keine Diagnosen stellt, benötigt keine Heilpraktikererlaubnis.

Ein Heiler, der spirituell wirkt und den religiösen Riten näher steht als der Medizin, weckt im allgemeinen die Erwartung auf heilkundlichen Beistand schon gar nicht … Hingegen dürften andersartige, ergänzende Vorgehensweisen – wie beispielsweise die Krankensalbung, das Segnen oder das gemeinsame Gebet – wohl kaum den Eindruck erwecken, als handele es sich um Ersatz für medizinische Betreuung.

Es muss gewährleistet sein, dass die Kranken zu Beginn des Besuchs ausdrücklich darauf hingewiesen werden das die spirituelle Behandlung keine ärztliche Behandlung ersetzt. Dies kann etwa durch einen gut sichtbaren Hinweis in seinen Räumen oder durch entsprechende Merkblätter, die zur Unterschrift vorgelegt werden, geschehen.

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Monika Schmitt